MITARBEITERINFORMATION ZUM CORONAVIRUS
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund der weiteren Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 haben wir einen firmeninternen Notfallplan erarbeitet. Dabei hat der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter aber auch unserer Kunden und Geschäftspartner für uns höchste Priorität. Gesundheitsexperten schätzen die Gefahr für die Bevölkerung in Deutschland aktuell weiterhin als gering ein. Trotzdem bitten wir Sie um Verständnis für folgende unseren Betrieb betreffenden Maßnahmen:
1. INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN
- Umfangreiche Informationen zu den Symptomen, der Übertragung und Behandlung der Atemwegserkrankung sowie zu Präventivmaßnahmen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institut (RKI) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Nutzen Sie zur Recherche die zur Verfügung stehende PC-Infrastruktur.
2. PRÄVENTIVE MASSNAHMEN
- Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges, richtiges Händewaschen.
- Achten Sie auf die „Husten- und Nies-Etikette“ (Niesen in die Ellenbeuge).
- Vermeiden Sie mit Ihren Händen den Kontakt im Gesicht.
- Verzichten Sie vorübergehend auf das Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßungen / Verabschiedungen.
- Führen Sie geplante persönliche Meetings (Besuche oder Reisen) möglichst als Telefonkonferenzen durch.
- Vermeiden Sie Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
3. VORGEHENSWEISE BEIM AUFTRETEN DER SYMPTOME
- Bleiben Sie bitte zu Hause oder gehen Sie umgehend nach Hause, wenn die Symptome (Schnupfen, Husten, Fieber und Atemnot) bei Ihnen auftreten, um die Ausbreitung dieser oder anderer Viruserkrankungen zu vermeiden.
- Suchen Sie bei nach telefonischer Anmeldung einen Arzt auf. Sofern die Symptome innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auftreten, kontaktieren Sie bitte das zuständige Gesundheitsamt oder ein Krankenhaus, damit es schnell zu einem Ausschluss oder zu einer Isolierung kommen kann und der Erreger nicht unnötigerweise verbreitet wird.
- Informieren Sie in allen genannten Fällen Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung und tragen Sie – sofern verfügbar – im öffentlichen Raum eine Mund-Nase-Schutzmaske.
4. IM FALLE EINER ANGEORDNETEN BETRIEBSSCHLIESSUNG
Sofern aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Konstanz wird zum Sperrgebiet erklärt) oder aufgrund einer Entscheidung der Geschäftsführung der Betrieb in Konstanz vorübergehend eingestellt werden muss und Sie daher Ihrer Tätigkeit nicht vor Ort nachgehen können, informieren Sie sich bitte laufend unter folgende Adresse über die aktuelle Situation bei MESA:
https://mesa-systemtechnik.de/coronavirus/
In Abhängigkeit von Ihrer Tätigkeit können Sie nach Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten im Homeoffice arbeiten. Sofern die Einstellung des Betriebs aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt, sind Sie verpflichtet, sich in den gängigen Medien (Zeitung, Internet, Fernsehen) sowie unter dem Firmenlink https://www.mesa-systemtechnik.de/coronavirus zu informieren, ob die behördliche Anordnung noch Bestand hat. Nach Ende der behördlichen Anordnung sind Sie verpflichtet, unaufgefordert wieder zur Arbeit an Ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Bei einer Anordnung der vorübergehenden Einstellung des Betriebs durch die Geschäftsleitung informieren Sie sich bitte unter dem Firmenlink https://www.mesa-systemtechnik.de/coronavirus über die aktuelle Situation. Dort erfahren Sie gegebenenfalls auch wann der Betrieb wieder aufgenommen wird und Sie wieder zur Arbeit vor Ort erscheinen müssen. Wir werden Sie gegebenenfalls auch über die uns bekannten Kontaktdaten informieren.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten gerne zur Verfügung.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Heinrich Bercher.